KOMMENDE MESSEN 
COSMOPROF - Bologna (26.–28. März 2026) Halle 16 Stand F8c

Unsere verantwortungsvolle Rolle in Sachen Nachhaltigkeit

Unser Engagement für Nachhaltigkeit zeigt sich in jeder Phase der Produktion – vom Verpackungsdesign bis hin zu ihrem gesamten Lebenszyklus – und fördert sichere, langlebige und umweltfreundliche Lösungen.

UNE-EN 15343

Die Norm UNE-EN 15343 gilt für mechanisch recycelte Kunststoffe und legt die erforderlichen Anforderungen fest, um die Rückverfolgbarkeit des Materials sowie die Kontrolle der Massenbilanz innerhalb des Produktionsprozesses sicherzustellen.

Dank dieser Norm:

  • Kontrollieren wir, wie recyceltes Material in unsere Verpackungen integriert wird.
  • Stellen wir sicher, dass ein zuverlässiges Dokumentations- und Nachverfolgungssystem eingehalten wird.
  • Schaffen wir Transparenz für Kunden und anspruchsvolle Märkte.

ISCC PLUS

ISCC PLUS ist ein internationales Zertifizierungssystem, das auf Materialien aus chemischem Recycling sowie auf andere alternative Rohstoffe anwendbar ist. Es gewährleistet Rückverfolgbarkeit und Nachhaltigkeit entlang der gesamten Lieferkette mittels des Massenbilanzsystems.

  • Es bestätigt den Einsatz alternativer Rohstoffe.
  • Es gewährleistet die Rückverfolgbarkeit des Materials entlang der gesamten Lieferkette.
  • Es ermöglicht die Erfüllung von Nachhaltigkeitsanforderungen auf internationalen Märkten.

Neues Gesetz über Abfälle und kontaminierte Böden für eine Kreislaufwirtschaft: Gesetz 7/2022

Inkrafttreten am 1. Januar 2023

Dokumentation

Häufig gestellte Fragen

Betrifft diese Steuer nur Haushaltsverpackungen oder auch gewerbliche und industrielle Verpackungen?

Diese Steuer betrifft alle Verpackungskategorien: Haushalts-, gewerbliche und industrielle Verpackungen.

Ab wann gilt die Steuer?

Im Falle der Herstellung gilt die Steuer für Verkäufe oder Lieferungen zuvor hergestellter Produkte, die ab dem 1. Januar 2023 erfolgen, oder für Vorauszahlungen im Zusammenhang mit diesen Lieferungen, die vor dem 1. Januar 2023 geleistet wurden.

Wie wirkt sich die Steuer aus, je nachdem ob Sie Verpackungen kaufen oder selbst herstellen?

Es gibt drei Arten von Steuerpflichtigen, und die Steuer wirkt sich je nach Fall unterschiedlich aus:

Wenn Sie Verpackungen herstellen, sind Sie als Hersteller steuerpflichtig: Sie verwalten die Steuer, erklären sie und weisen sie auf der Rechnung gegenüber Ihren Kunden aus.

Wenn Sie Verpackungen innerhalb des nationalen Hoheitsgebiets erwerben, tragen Sie die Steuer über die Rechnungen Ihres Lieferanten.

Wenn Sie Verpackungen innerhalb der Europäischen Union erwerben, müssen Sie die Steuer als innergemeinschaftlicher Erwerber abwickeln.

Wenn Sie Verpackungen außerhalb der Europäischen Union erwerben, müssen Sie die Steuer als Importeur abwickeln.

Wenn Sie Produkte außerhalb des nationalen Hoheitsgebiets erwerben, die nicht unmittelbar der Steuer unterliegen (also keine nicht wiederverwendbaren Kunststoffverpackungen sind), diese jedoch in nicht wiederverwendbaren Kunststoffverpackungen verpackt sind und 5 kg pro Monat überschreiten, muss der Erwerber ebenfalls als Importeur oder innergemeinschaftlicher Erwerber handeln – je nachdem, ob der Kauf außerhalb oder innerhalb der EU erfolgt.

Muss die Steuer vom Hersteller gezahlt werden? Hat sie Auswirkungen auf den Endkunden? Muss der Endkunde einen Antrag stellen?

Die Steuer wird vom Hersteller auf der Rechnung an seine Kunden weitergegeben und entsteht zum Zeitpunkt der ersten Lieferung des Herstellers innerhalb des spanischen Staatsgebiets.

Die Steuer hat keine direkte Auswirkung auf den Endkunden. Allerdings kann sich der Endpreis der Verpackung bzw. des verpackten Produkts indirekt erhöhen. Der Endkunde muss keinerlei Schritte unternehmen, da der Hersteller als Steuerpflichtiger auftritt, die Steuer verwaltet und weitergibt.

Auf der ausgestellten Rechnung müssen gesondert ausgewiesen werden:

Der Betrag der geschuldeten Steuer.
Die Menge des nicht recycelten Kunststoffs in den Produkten, angegeben in Kilogramm.
Falls zutreffend, der Hinweis auf eine Steuerbefreiung unter Angabe des entsprechenden Rechtsartikels.

Gehört die Sondersteuer auf nicht wiederverwendbare Kunststoffverpackungen zur Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer?

Ja. Gemäß Artikel 78 Absatz Zwei Nummer 4 des Gesetzes 37/1992 vom 28. Dezember über die Mehrwertsteuer ist diese Steuer Teil der Gegenleistung und somit Bestandteil der steuerlichen Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer.
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